SICHERHEITS- & GESUNDHEITSSCHUTZKOORDINATOREN

RAB 30 gem. § 3 Baustellenverordnung 

Der Einsatz von Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordinatoren auf Baustellen ist für private und für gewerbliche Betreiber von Baustellen vorgeschrieben. In der Baustellenverordnung sind die nötigen Bedingungen aufgeführt.

Baustellenhelm der Deutsche Netz Unternehmensgruppe, Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordinatoren
Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordinator hält Helm in der Hand, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren

MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG VON SICHERHEITS- & GESUNDHEITSRISIKEN

Die Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) analysieren die Pläne und legen Maßnahmen zur Vermeidung von Sicherheits- & Gesundheitsrisiken fest.

Sie kennen die organisatorischen Schwachstellen und schlagen Lösungen vor. Diese sorgen im Sinne der Baustellenverordnung für eine höhere Sicherheit sowie Kosten- & Zeitersparnis. Deshalb stimmen die SiGeKo ihr Wissen bereits vor Beginn mit allen am Bau beteiligten Personen und Unternehmen ab. So bringen sie frühzeitig alle Informationen in die Erstellung des Sicherheitskonzeptes ein.

Durch die ausführlichen Planungen und Beratungen tragen sie erheblich dazu bei, Unfälle und Störfälle mit Personen- und / oder Sachschäden zu vermeiden. Das fördert einen reibungslosen Bauablauf und bewahrt die Bauherren sowie die bauausführenden Firmen vor hohen Kosten. Die enormen betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Schäden, die durch Arbeitsunfälle entstehen könnten, werden ebenfalls vermieden.

DOKUMENTATION & MONITORING

Die Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordinatoren erstellen eine Dokumentation für sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten auf den Baustellen. Zudem überwachen sie die ordnungsgemäße Anwendung und Einhaltung der festgelegten Arbeitsverfahren und protokollieren sicherheitsrelevante Mängel.

Dazu führen die SiGeKo regelmäßig Sicherheitsbegehungen der Baustelle / des Gebäudes durch und überprüfen, ob die Vorgaben der Baustellenverordnung und des Arbeitsschutzgesetzes (allg. Grundsätze nach §4) von allen am Bau beteiligten Personen eingehalten werden.

Bei Bedarf passen die Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordinatoren auch den Sicherheits- & Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) an neue Gegebenheiten an und sorgen dafür, dass alle Beteiligten zeitnah von den Änderungen erfahren. 

Jedoch werden Sie durch die Bestellung der Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordinatoren natürlich nicht von der Verantwortung entbunden, Ihre Verpflichtungen entsprechend der Baustellenverordnung zu erfüllen.

Notebook mit Notizbuch und Händen, Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordinatoren